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5. November 2015

Das Öffentlichkeitsprinzip als Basis eines modernen Gemeinwesens - und wie einige Kantonen sich dagegen wehren

(Quelle oeffentlichkeitsgesetz.ch)
Mit New Public Management hat man seit Anfang der 1990er Jahre die allmähliche Öffnung staatlicher Verwaltungen bezeichnet. Heute versteht man unter dem Begriff Open Government die "Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft". Das Öffentlichkeitsprinzip ist hier ein wichtiges Element. Ohne Zweifel sind staatliche Verwaltungen heute bürgernäher und offener.

Im Sinn des Open Governments und vor allem des Öffentlichkeitsprinzips, das vor allem auch für Transparenz des staatlichen Verwaltungshandeln steht, ist es selbstverständlich, dass Bürger eines Gemeinwesens auch ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Verwaltungen haben.

Auf nationaler Ebene ist in der Schweiz seit 2006 das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft:
"Alle Personen erhalten danach grundsätzlich Zugang zu jeder Information und jedem Dokument der Bundesverwaltung. Dies gilt jedoch nicht, wenn insbesondere die Privatsphäre Dritter verletzt oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet werden kann." (Wikipedia)
Auf kantonaler Ebene ist die Situation unterschiedlich, einen aktuellen Stand findet man auf oeffentlichkeitsgesetz.ch. Im Januar 2014 titelte dazu die NZZ: Intransparenz in der Ost- und der Zentralschweiz: Dunkelkammern der Nation.

In zwei weiteren Kantonen stand nun die Einführung eines Öffentlichkeitsgesetzes zur Diskussion. Aber sowohl Luzern als auch Thurgau haben in diesen Tagen ein solches Gesetzt mit durchaus grossen Mehrheiten abgelehnt. Schade.

Gemäss Medien wird argumentiert, dass man als Staat transparent genug sei und bestehende Regelungen ausreichen würden. Mag sein, dass Behörden auskunftswillig sind, mit einem Öffentlichkeitsgesetz hätten die Bürger jedoch einen klar definierten Rechtsanspruch.

"Wir wollen den Staat nicht dort aufblasen, wo es nicht notwendig ist" sagt die thurgauer Regierung. Vielleicht sollten sich die widerspenstigen  Kantonen (und Gemeinden) einmal überlegen, für wen sie eigentlich da sind, wer sie bezahlt, und wer sie, Exekutive und Legislative, wählt. Die Verwaltungen organisieren unser aller Gemeinwesen, es ist unsere Verwaltung, sie ist kein Selbstzweck. Deswegen muss es zwingend gewährleistet sein, dass wir Bürger auch Zugang zu den Dokumenten unserer Verwaltung haben. Gleiches gilt im Übrigen auch für Open Government Data (OGD). Der Bund hat dazu eine Strategie verabschiedet, das OGD Portal des Bundes ist seit 2013 in Betrieb.

Zur aktuellen Situation in der Ostchweiz meldet FM1 Today: "Die Ostschweiz bleibt intransparent". Auch St. Gallen sträubte sich lange. Erst nach einem Entscheid des kantonalen Verfassungsgerichts wurde ein Öffentlichkeitsgesetz beschlossen, das seit Ende 2014 in Kraft ist. Allerdings kennt St. Gallen weder einen Öffentlichkeitsbeauftragten, noch eine Fachstelle für das Öffentlichkeitsgesetz, an die sich ein Bürger wenden könnte.

Und auch dieser Gedanke kommt mir unweigerlich bei der Diskussion um ein Öffentlichkeitsgesetz:

Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen, oder zumindest keine gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Gleichzeitig schafft dieser Staat (auf nationaler Ebene) Gesetze und Instrumente, die uns Bürger zum gläsernen Bürger werden lassen, Stichworte BÜPF oder NDG und Vorratsdatenspeicherung (vgl. Der unaufhaltsame Weg zur digitalen Totalüberwachung !?)

Und im Kanton Thurgau, wie auch in anderen Kantonen, scannt die Polizei munter die Autokennzeichnen aller Autofahrer, zumindest nicht ganz ohne Potentiale für den Missbrauch.





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