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25. September 2014

ISSN für Blogs?!

issn.org
Im Rahmen meiner Lehrveranstaltung IGEP (Informationsgesellschaft, -ethik und -politik) an der HTW Chur - in dessen Rahmen die Studierenden bloggen - beschäftigen sich die Studierenden zu Beginn des Semesters mit der Blogosphäre mit Hilfe bestimmter Fragestellungen. Im Rahmen der Diskussion kam von einem Studierenden die Frage auf, ob auch in der Schweiz Blogs ISSN Nummern erhalten (können).

Die Deutsche Nationalbibliothek macht dies seit 2013:
"Anwendung finden sollen dabei die allgemeinen Kriterien für die Zuteilung einer ISSN für fortlaufende Sammelwerke. Dies bedeutet, dass die Blogs entweder den Kriterien einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen oder von allgemeinem Interesse sein müssen. Für Blogs, die nicht unter die Sammelpflicht einer Nationalbibliothek fallen, kann die Zuteilung einer ISSN verweigert werden." (Quelle Newsletter der DNB (pdf)). 
Die Bibliothek der Helmut-Schmidt-Universität präsentiert in einem Beitrag die Kriterien, die ein Blog erfüllen muss, um eine ISSN zu erhalten. Auf dem Blog von hypotheses - mit ISSN - werden die Vorteile diskutiert. Der sicher interessanteste Aspekt der Vergabe eine ISSN an Blogs stellt die formale Gleichstellung mit allen anderen fortlaufenden Publikationen (elektronisch oder gedruckt) dar.

Und in der Schweiz? Per Tweet fragte ich bei der Schweizerischen Nationalbibliothek, die auch prompt antwortete.
"Wissenschaftliche Blogs oder solche von allgemeinem Interesse können grundsätzlich in allen Ländern eine ISSN erhalten."
Bezüglich der Bedingungen verweist die SNB auf issn.org. Ebenfalls findet man dort den Beitrag The ISSN for electronic media.

Gemäss Auskunft der SNB  gibt es in der Schweiz bisher genau einen Blog mit ISSN: drgoulu.com - ISSN 2297-0150.


1 Kommentar:

Keller Sports hat gesagt…

Sehr geehrter Herr. Zimmermann,
wir fühlen uns zu diesem Kommentar auf Ihrem Blog verpflichtet, denn wir sind da wo unsere Kunden sind. So unser Anspruch. Dass Ihr Reklamationsfall aus der Reihe fiel können wir uns nicht erklären und auf die Gefahr hinaus, dass wir uns wiederholen: es tut uns Leid.


Diese Art des Kunden-(Nicht-)Services entspricht in keinster Weise unserem Standard und wir können letztendlich froh sein, dass wir durch diesen Fall eine Schwachstelle entdeckt haben - die wir nun beheben werden.


Wir möchten unseren Fehler gerne wieder gutmachen, da wir Sie nicht mit einem Gefühl der Enttäuschung gehen lassen wollen. Und dafür fragen wir jetzt einfach ganz direkt: Was können wir tun?


Herzliche Grüße aus München,
Das Keller Sports Team


PS: Auch auf Twitter werden wir entsprechende Konsequenzen ziehen, damit ein solcher Fauxpas kein zweites Mal passiert.