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2. Dezember 2010

So genau nehmen es Politiker mit der korrekten Verwendung von Rechten im Web - Wahlkampf 1.0 bei den stgaller Regierungswahlen 2010

Am vergangenen Sonntag wurde im Kanton St. Gallen ein neues Regierungsmitglied gewählt, und seit Sonntagnachmittag steht fest, dass Beni Würth, CVP, gewonnen hat und somit Regierungsrat wird.

In meinen Beiträgen hier und hier habe ich den Online-Wahlkampf der beiden Kandidaten beobachtet - und heute Abend aus Neugier nochmals nachgeschaut.

Es fällt auf, der der SVP Kandidat Huser weder Webseite noch Facebook-Seite seit graumer Zeit aktualisiert hat.

So findet man heute, vier Tage nach eindeutigem Ausgang der Wahl, auf Facebook immer noch den Hinweis, dass Huser "Derzeit Kandidat für Amt: Regierungsrat Kanton St. Gallen" ist. Einfach vergessen? oder Wunschdenken?



Herbert Huser auf Facebook (2.12.2010, 19:00)

Beim Sieger der Wahl, Beni Würth, ist etwas anderes aufgefallen.
Nachdem die schludrige oder auch kreative Verwendung  von Creative Commons Lizenzen bei der deutschen SPD und FDP durch netzpolitik.org publik gemacht wurde, habe ich bei der Webseite von Beni Würth etwas genauer nachgeschaut, nachdem er auch eine CC Lizenz für seine Webseite verwendet.

Webseite Beni Würth (2.12.2010, 19:00)
Auf jeder Seite verweist ein Link in der Fusszeile auf die CC BY Lizenz für die Schweiz. Diese Lizenz erlaubt ein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie zu bearbeiten unter der Bedingung der Namensnennung. Somit die liberalste CC Lizenz.

Klickt man dann aber das Flickr Photoalbum via der Homepage an, so ist jedes einzelne Photo mit "All rights reserved" gekennzeichnet. Nicht wirklich konsequent und auch nicht wirklich korrekt ...

Beni Würth auf Flickr (2.12.2010, 19:00)

Noch etwas widersprüchlicher - und verwirrender - wird es dann auf der Seite Nutzungshinweise.

Webseite Beni Würth (2.12.2010, 19:00)
Dort findet man folgenden Text:
"Die CVP stellt die auf diesen Webseiten eingestellten Inhalte ihren Kunden und anderen Interessenten zur allgemeinen Information zur Verfügung. [...]
Das Herunterladen sowie die vorübergehende Speicherung einzelner Webseiten auf einem Computer oder Bildschirm ist zulässig. Die Reproduktion oder dauerhafte Speicherung von Inhalten, die auf diesen Webseiten eingestellt sind, bedarf hingegen der Zustimmung des Helbing Lichtenhahn Verlags. Wenn Sie unsere Zustimmung zur Reproduktion von Inhalten einholen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung."
Das widerspricht ganz klar einer CC BY Lizenz. Es verwundert aber auch der Text an sich. Kunden ? Zustimmung eines Verlages?

Da nirgends auf der Webseite, auch nicht im Impressum, ein Verlag genannt wird, bleibt nur die Vermutung, dass die Textpassage ein typischer Cut & Paste - Fehler ist, was natürlich nicht passieren darf. Nach einer kurzen Recherche ist die Quelle entdeckt: Die Nutzungshinweise bei beniwuerth.ch sind identisch mit denen bei ius.focus, einer Webseite des Helbing Lichterhahn Verlags.

Webseite ius.focus (2.12.2010, 19:00)

Und auch das Layout der Seite ähnelt stark der Seite beniwuerth.ch. Die Fusszeile incl. der Symbole ist praktisch identisch, bis auf die Angaben zur CC Lizenz.

Hat es sich da evtl. die Agentur, die möglicherweise beide Seiten erstellt, etwas gar einfach gemacht und auch noch geschlampt? Angaben zur Agentur finden sich nicht.

Und hat der Betreiber der Webseite beniwuerth.ch, die CVP, nicht kontrolliert?


Jedenfalls ist es kein einwandfreier Umgang mit der Verwendung von Rechten und Inhalten! 

Und noch dies: Auch die Hinweise zum Datenschutz sind auf beiden Seiten identisch (Hier und hier).

Wie gut, dass Herr Würth nicht das Justizdepartement übernimmt ...

Bildquelle: flickr.com/sympra (CC Lizenz)

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