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1. Oktober 2017

Wenn Regulierungen aus einer anderen Zeit Innovationen behindern

(Bildquelle)
Gemeinschaften geben sich Regeln für das Zusammenleben, diese Regulierungen gelten für alle Mitglieder der Gemeinschaft, so funktioniert ein Staat, so weit so gut. Allerdings sind Regeln und notabene Regulierungen kein Selbstzweck, sie sind nicht in Stein gemeisselt und sollten regelmässig auf den Prüfstand um festzustellen, ob die Regeln noch sinnvoll sind.

Schaut man sich aktuelle Entwicklungen im Onlinebereich an, so haben neue Online-basierte Geschäftsmodelle ganz offenbar so ihre Schwierigkwiten mit den bestehenden Regeln, ob AirBnB, Uber oder Kryptowährungen, irgendwie passen die Regeln nicht mehr wirklich zu den neuen Entwicklungen. Deswegen sollten solche Regeln, also die Regulierungen, unvoreingenommen auf den Prüfstand, um festzustellen, ob die Regeln tatsächlich noch der Zeit entsprechen und zum Wohl aller Mitglieder der Gemeinschaft dienen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die neuen Geschäftsmodelle.

Häufig passiert aber genau das Gegenteil: Bestehende teils uralte Regulierungen werden zum Bestandsschutz missbraucht, neue Geschäftsmodelle werden pauschal als schädlich oder böse gebrandmarkt, Innovationen werden behindert oder gar verunmöglicht.

Zwei Beispiele aus der Taxibranche sollen die Fragwürdigkeit von Regulierungen illustrieren:

Wer kennt sie nicht, die Strassenbilder aus New York, auf denen die gelben Taxen dominieren. Aber warum sind eigentlich alle Taxen gelb in New York? Ganz einfach, die Farbe der Taxen ist gesetzlich reguliert, auch noch im Jahre 2017. Basierend auf einem Gesetz von 1937 ist seit 1968 die Farbe Dupont M6284 or its equivalent für Taxen in New York vorgeschrieben.

Auch in Deutschland gilt nach wie vor im Jahr 2017 die Verordnung, das die Farbe RAL 1015 des Farbtonregisters RAL 840 HR des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß für Taxen vorschreibt. Die Vorschrift wurde in einigen Bundesländern inzwischen aufgehoben.

Nicht zu vergessen, dass ein Taxi durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes, von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift "Taxi" versehenes Schild (Taxischild) nach Anlage 1 kenntlich gemacht werden muss (§26 BOKraft).

Und bevor ein Missverständnis aufkommt: Die der Personenbeförderung dienenden Fahrzeuge müssen mindestens zwei Achsen und vier Räder haben (§17 BOKraft).

Die entsprechene Verordnung wurde erstmals 1939 erlassen.

Kann es sein, das nicht alle Gesetze und Verordnungen, die unser Zusammenleben heute regeln, wirklich notwendig und auf der Höhe der Zeit sind? 


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